Allgemeine Geschäftsbedingungen von Stenzel-Gastronomie
1. Vertragsschluss/Geltungsbereich
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden unter Zugrundelegung der hier niedergelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.Die Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Durchführung von Projekten, Beratungen, Weinverkostungen, Seminaren, Tagungen, Schulungen, etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen von Stenzel-Gastronomie.Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Leistungen, Preise, Zahlung
Stenzel-Gastronomie ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von ihr zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen den vereinbarten Betrag bzw. die üblichen Preise zu bezahlen. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.Rechnungen von Stenzel-Gastronomie ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang derselben ohne Abzug zahlbar. Stenzel-Gastronomie ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind die jeweils gesetzlich geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8%- Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Stenzel-Gastronomie blieb der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.Stenzel-Gastronomie ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Dies betrifft insbesondere Vorauszahlungen auf Reisekosten, Tagesspesen, evtl. anfallende Raummiete, übernachtungskosten und Sachkosten.
3. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit Stenzel-Gastronomie geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von Stenzel-Gastronomie.Erklärt der Kunde erst innerhalb eines Zeitraumes von 30 - 8 Kalendertagen vor Beginn der Veranstaltung den Rücktritt oder erklärt, dass er die Leistung nicht in Anspruch nehmen möchte, werden 50 % des Honorars berechnet. Bei einem späteren Rücktritt 100 % des Honorars. Zusätzlich werden bei einer Stornierung die bei Dritten veranlassten Leistungen in Rechnung gestellt, auch wenn der Kunde die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt und eine anderweitige Verwendung nicht mehr möglich ist.
4. Rücktritt von Stenzel-Gastronomie
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Stenzel-Gastronomie seinerseits innerhalb derselben Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies insbesondere dann, wenn Anfragen anderer Kunden zu einer Terminüberschneidung führen würden und der Kunde auf Rückfrage von Stenzel-Gastronomie auf sein ihm zustehendes Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder von Stenzel-Gastronomie gemäß Ziff. 2 Abs. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, ist Stenzel-Gastronomie ebenfalls zum Rücktritt von Vertrag berechtigt. Stenzel-Gastronomie ist weiter berechtigt, unverzüglich eine Veranstaltung abzusagen, wenn sich Gründe ergeben, die die Durchführung der Veranstaltung nach billigem Ermessen nicht mehr sinnvoll machen (z. B. wegen Krankheit des Beraters oder Sommeliers). In diesen Fällen erstattet Stenzel-Gastronomie etwa vorausbezahlte Entgelte. Stenzel-Gastronomie hat allerdings das Recht, bei Krankheit des gebuchten Beraters oder Sommeliers einen Ersatz-Sommelier mit entsprechender Qualifikation zu stellen. Ist der Kunde hiermit nicht einverstanden, kann Stenzel-Gastronomie vom Vertrag zurücktreten. Bei berechtigtem Rücktritt von Stenzel-Gastronomie entsteht kein Schadenersatzanspruch des Kunden.
5. Haftung/Verjährung
Die Haftung von Stenzel-Gastronomie, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen,
- bei Personenschäden,
- bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir garantiert haben,
- bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
Alle Ansprüche gegen Stenzel-Gastronomie verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Stenzel-Gastronomie beruhen.
6. Urheberrechte
Alle Rechte, auch die der übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung etwa von Stenzel-Gastronomie gestellten Unterlagen oder Teilen davon behält sich Stenzel-Gastronomie vor, sofern keine anderen Angaben gemacht werden. Kein Teil der Unterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung von Stenzel-Gastronomie, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.
7. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten oder im Zusammenhang mit dem Auftrag von Stenzel-Gastronomie ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, der Geschäftssitz in Köln.
8. Schriftform
Sämtliche änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die, soweit möglich dem angestrebten Ziel am nächsten kommt.